Darf der Chef E-Mails lesen? Darf er Gesundheitsdaten erfassen, und was ist mit Videoüberwachung? Immer geht es um persönliche Daten der Mitarbeiter. Auf diese darf der Arbeitgeber nicht ohne weiteres zugreifen... Mehr lesen
Der Arbeitgeber darf die Daten der Beschäftigten erheben, speichern und verarbeiten, wenn er eine gesetzliche Erlaubnis dafür hat. Ab Mai 2018 wird eine der wichtigsten Vorschriften, die dem Arbeitgeber die Datennutzung... Mehr lesen
Immer wieder ist streitig, was im Sinne des § 26 BDSG-neu „erforderlich“ ist und welche Daten der Arbeitgeber dann genau erheben darf und welche nicht. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen präzisiert... Mehr lesen
Der Arbeitgeber darf die Daten der Beschäftigten nur dann erheben und verarbeiten, wenn diese ihm ausdrücklich die Einwilligung dafür gegeben haben. Das galt schon lange, auch das neue EU-Datenschutzrecht sieht... Mehr lesen
Betriebsvereinbarungen sind eine wichtige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Das ist schon lange so und wird auch nach dem ab Mai 2018 gültigen EU-Datenschutzrecht so bleiben. Allerdings stellt das neue EU-Recht... Mehr lesen
Bislang hatten Datenschutzverstöße von Arbeitgebern nur geringe Folgen für die Unternehmen. Die Bußgelder waren überschaubar. Das ändert sich jetzt drastisch. Betriebsräte sollten das wissen. Das neue Recht bietet für sie... Mehr lesen
Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerdaten. Diese ergibt sich nicht aus dem Datenschutzrecht selbst. Aber das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht umfassende Mitwirkungsrechte... Mehr lesen
Der Betriebsrat muss sich für den Schutz der Beschäftigtendaten gegenüber dem Arbeitgeber einsetzen. Aber er muss sich auch selbst an die Regeln des Arbeitnehmerdatenschutzes halten, denn auch er verarbeitet und nutzt... Mehr lesen
Persönliche Daten der Beschäftigten sollen durch das neue EU-Datenschutzrecht besser geschützt werden. Beschäftigte erhalten daher künftig neben Informationsrechten gegenüber dem Arbeitgeber vor allem ein... Mehr lesen
Auch das neue EU-Datenschutzrecht sieht die in Deutschland seit langem bekannte Institution des Datenschutzbeauftragten vor. Er soll das Unternehmen beim Umsetzen etwaiger Datenschutzregeln... Mehr lesen
Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.
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