Sonderpreis Innovative BR-Arbeit: Betriebsrat der Huntsman P&A Uerdingen GmbH

Preis 2017 Innovativ

Projekt: "Think Quer" oder der kreative Weg von der IT Mitbestimmung zu Personal 4.0
Bewerber/in: Betriebsrat der Huntsman P&A Uerdingen GmbH
Beschäftigtenzahl: ca. 420
Branche: Chemie
Gewerkschaften: IG BCE

Stichworte zum Projekt

  • Einführung einer Personalsoftware berührt zahlreiche Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
  • Betriebsrat erzielt Prozessvereinbarung mit einer Regelungsabrede
  • Prozessvereinbarung stärkt die Mitbestimmung über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

Motiv

Bei Huntsman P&A Uerdingen GmbH, einem Unternehmen der chemischen Industrie, verzeichnete der Betriebsrat eine Reihe von offenen und unbearbeiteten Themen im Bereich der Personalplanung. Dazu zählten Personalentwicklung, -qualifizierung, und -management. Diese fanden aufgrund der dauernden Veränderungen im Unternehmen, bedingt durch eine wechselnde Konzern- und Eigentümersituation, keine Umsetzung. Der US-Mutterkonzern hatte das Ziel, die bestehenden Standards auch in den hinzugekommenen Unternehmen einzuführen und kündigte u.a. die Einführung einer neuen HR-Software („Workday“) an.

Vorgehen

Das Gremium setzte sich umfassend mit der Einführung der Software auseinander und fasste zudem den Beschluss, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der das Gremium in technischen wie auch arbeitsrechtlichen Fragen unterstützte. Die Betriebsräte nahmen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Prozessvereinbarung auf. Diese sollte die Beteiligung des Betriebsrats in Form einer einigungsstellenfähigen Regelungsabrede sicherstellen. Gleichzeitig war es dem Gremium ein wichtiges Anliegen, die Rechte nach BetrVG durch kreative Lösungsansätze in den Verhandlungen auszuweiten. Denn im Rahmen der Vorbereitung stellten sie fest, dass das IT-Thema „Einführung HR-Software“ im Gesamtkontext des wesentlich komplexeren Themas „Einführung Personalentwicklung / Personalmanagement“ zu sehen war.

Ergebnisse

Der Betriebsrat erzielte eine Prozessvereinbarung in Form einer einigungsstellenfähigen Regelungsabrede im Rahmen der Einführung einer HR Management-Software und einer parallel dazu stattfindenden Einführung von Personalmanagementprozessen. Mit dieser Prozessvereinbarung werden die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates wesentlich erweitert. Dies vor allem im Vergleich zu einer reinen IT Betriebsvereinbarung, welche alleine auf Grundlage § 87, Abs. 1, Ziffer 6 BetrVG basiert.