Bewerber/in: | Gesamtpersonalrat AOK PLUS – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Chemnitz |
Projekt: | Ein PLUS im Miteinander – Zeitspende für Kolleg*innen |
Beschäftigtenzahl: | 7.000 |
Projektzeit: | April 2020 – laufend |
Kurzbeschreibung
Um Zeitspenden für Kolleg*innen mit Betreuungsaufgaben zu ermöglichen, wurde eine bestehende Dienstvereinbarung befristet geändert
Motiv
In der AOK PLUS sind derzeit ca. 7.000 Mitarbeiter beschäftigt. Wegen dem coronabedingten Lockdown waren Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen über einen längeren Zeitraum geschlossen. Zahlreiche Mitarbeiter*innen standen vor der Herausforderung, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig Kinder zu Hause zu betreuen und das Homeschooling zu übernehmen. Die Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, galt nicht für die AOK Plus in Thüringen und beschränkt in Sachsen. Der Personalrat wollte die Mitarbeiter*innen in dieser Situation so unterstützen, dass die Arbeitsfähigkeit nicht leidet.
Vorgehen
Der Gesamtpersonalrat (GPR) schlug dem AOK-PLUS-Vorstand vor, die gemeinsame Dienstvereinbarung in Bezug auf die Regelung der teamfördernden Maßnahme, insbesondere der Zeitgutschrift, zu ändern. Diese Zeitspenden sollten in einem „Spendentopf“ gesammelt werden, aus dem die individuellen Arbeitszeitbedarfe der Betreuenden bedient werden können. Der Arbeitgeber befürchtete hier einen großen administrativen Aufwand und wollte daher nicht zustimmen. Darüber hinaus ergab eine rechtliche Prüfung, dass Zeitspenden nur zwischen zwei konkreten Personen möglich ist, ein „Spendentopf“ daher nicht. Der Gesamtpersonalrat hielt aber an seiner Idee fest und sprach diese immer wieder in den verschiedenen Gremien des Krisenstabs an. Es folgten mehrere Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einem möglichen Ablauf, die dann am Ende zu einer guten Lösung für alle Beteiligten geführt haben.
Ergebnis
Der GPR entschloss sich, neben möglichen 1:1-Zeitspenden von Kolleg*in zu Kolleg*in ein nicht personalisiertes Stundenkontingent aus der „Dienstvereinbarung Erfolgszulagen“ freizugeben und diese Vereinbarung für das Jahr 2020 entsprechend anzupassen. Im Mai 2020 schlossen die Beteiligten die „Ergänzungs- bzw. Änderungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung über die Zahlung von Erfolgs- und Projektzulagen in der AOK PLUS vom 22. Februar 2017“. Der Arbeitgeber erklärte sich bereit, dieses Kontingent aufzustocken. Die Zeitgutschrift für die Teilnahme an der teamfördernden Maßnahme beträgt nun im Kalenderjahr 2020 maximal zwei statt vier Stunden. Die zwei nicht für die Teamförderung zur Verfügung stehenden Stunden werden pauschal im Umfang von 14.000 Stunden in ein besonderes Stundenkontingent eingespeist, in das der Arbeitgeber weitere 7.000 Stunden einstellt. Aus dem Kontingent können Mitarbeitende, die ihre Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, schwerbehinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige wegen Schließung der (Tagespflege-)Einrichtung selbst betreuen müssen und ihre Arbeitszeit aus diesem Grunde nicht oder nur eingeschränkt erbringen können, maximal 80 Stunden als Zeitgutschrift zur Verfügung gestellt werden. Für Alleinerziehende erhöht sich dieses Volumen auf maximal 120 Stunden. Diese Stunden können sowohl als ganze Tage als auch zum Auffüllen von Stunden bis zur Regelarbeitszeit genutzt werden. Der Antragstellung kann einfach gestellt werden: Wenn alle anderen Möglichkeiten (Gleitzeitabbau, ggf. Urlaub, zusätzliche Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers) ausgeschöpft sind, kann ein Antrag auf Übertragung von Arbeitszeit aus diesem Spendentopf gestellt werden. Der Antrag auf Stunden aus diesem Kontingent ist mit einer kurzen Begründung per E-Mail an die Verwaltung zu senden. Ein Nachweis über die Schließung der Schule/Einrichtung ist nicht notwendig. Zusätzlich können personalisierte und individuelle Spenden (von Mitarbeiter zu Mitarbeiter) erfolgen.