Foto: Es fehlen Aris Harkat, Mirjam Sorge, Aiko Campbell, Max Hellberg, Alina Dovhalevska.
Bewerber/in: | Personalrat der studentischen Beschäftigten Technische Universität Berlin |
Projekt: | Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit |
Beschäftigtenzahl: | ca. 2.500 |
Projektzeit: | Dezember 2017 – Februar 2020 |
Kurzbeschreibung
Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit regelt zum ersten Mal, wie anfallende Mehrarbeit zu behandeln ist und es wird geltenden Gesetzen und Tarifverträgen Rechnung getragen.
Motiv
Derzeit beschäftigt die TU Berlin ca. 2.500 studentische Mitarbeiter. 2017 wurde SAP in die TU Berlin eingeführt, wobei sich die Frage ergab, wie künftig die Arbeitszeit erfasst werden soll. Der Personalrat startete eine Umfrage unter den Mitarbeitern um zu erfahren, wie die Belegschaft zu einer Zeiterfassung steht. Mit einem Rücklauf von 14 % ergab sich, dass die Mitarbeiter eine elektronische Zeiterfassung ablehnten: Es wurde befürchtete, dass eine Zeiterfassung die Flexibilität einschränkt, im Übrigen sei fraglich, wie Arbeit im Homeoffice erfasst werden soll. Dennoch bestand der Wunsch nach Einheitlichkeit, auch wenn bei der Arbeitszeiterfassung Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit gefordert ist. Aus der Umfrage ergab sich auch, dass die Beschäftigten im Schnitt 20 Stunden Mehrarbeit vor sich herschieben, für die es keine Regelungen zur finanziellen oder zeitlichen Abgeltung gibt. Oft wurde die Zeit nicht oder durch falsche, nicht mitbestimmte Zeiterfassungsbögen dokumentiert. Es gab auch ein Flickenteppich aus missverständlichen Regelungen, z.B. zum Urlaub. Der Personalrat wollte hier verbindliche Regelungen erreichen.
Vorgehen
Der Personalrat forderte die Dienststelle zu Verhandlungen auf und entwickelte eine Dienstvereinbarung. Diese legte er der Dienststelle vor, die in langwierigen Verhandlungen diskutiert wurde. Besonders problematisch waren die Punkte zum Beweis- und Verwertungsverbot, da die Dienststelle die Vorschläge des Personalrats nicht mittragen wollte. Die Parteien konnten einen Kompromiss finden, mit dem die Forderungen des Personalrats so weit umgesetzt wurden, dass keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen stattfinden können. Die Verhandlungstermine fanden regelmäßig monatlich statt, zogen sich aber über gut zwei Jahre hin, da sie durch die Einführung des SAP-Projekts verzögert wurden.
Ergebnis
Im Februar 2020 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit von studentischen Beschäftigten“, die rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Die Beschäftigten können nun Beruf, Studium und Privatleben besser aufgrund klarer und verständlicher Regeln zur Arbeitszeit vereinbaren. Des Weiteren ist die Arbeitszeit nun an die verschiedenen Bedürfnisse der Beschäftigtengruppe angepasst: es kann jetzt ein gleich hohes Arbeitszeitdefizit aufgebaut werden wie auch ein -guthaben. Arbeitszeit kann direkt im Raum Berlin-Brandenburg geleistet werden, was hilfreich für die Mitarbeiter ist, die im Dienstgebäude keinen festen Platz haben. Es gibt jetzt eine Rahmenarbeitszeit sowie verbindliche Regelungen, Erholungsurlaub zu gewähren. Leistungs- und Verhaltenskontrollen wurden verhindert. Erfasst werden die Zeiten in einem Zeiterfassungsbogen, wobei das Arbeitszeitkonto anhand eines Ampelsystems kontrolliert wird: Bei „grün“ sind die erfassten Guthaben/Defizite in Ordnung, bei „gelb“ ist Guthaben/Defizit abzubauen, bei „rot“ ist Guthaben/Defizit sofort abzubauen. Gelangt das Arbeitszeitkonto in den gelben Bereich, gibt es einen Informationsaustausch mit der Führungskraft über den aktuellen Stand des Arbeitszeitkontos. Werden Pausenzeiten nicht eingehalten, gibt es zu viele Plusstunden oder wird die tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten oder Ruhepausen sowie der Arbeitszeitrahmen nicht eingehalten, erscheint auf dem entsprechenden Datenblatt ein rotes Kästchen mit einer Fehlermeldung. Die Zeiten werden trotzdem einberechnet, aber der Hinweis soll die Beschäftigten und Führungskräfte sensibilisieren, damit die Regelungen auch eingehalten werden.