Bewerber/in: | Hauptpersonalrat Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Dresden |
Projekt: | Sozialplan zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen infolge Standortverlagerungen |
Beschäftigtenzahl: | Über 1.000 |
Projektzeit: | 2011 – 2020 |
Kurzbeschreibung
Durch Hartnäckigkeit erreicht Hauptpersonalrat Abfindungszahlungen an durch eine Standortverlagerung betroffene Mitarbeiter*innen.
Motiv
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ist neben der Hausleitung in 5 Abteilungen mit festgelegten Aufgabenbereichen gegliedert. Zum 1.8.2008 wurden fast alle Aufgaben der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, des Landesamts für Umwelt und Geologie, der Abteilung Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Chemnitz und der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft sowie die Koordinierung der Ländlichen Entwicklung im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zusammengeführt. Monate später wurde angekündigt, dass ein Behördenstandort für das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) als kompletter Neubau in der sächsischen Kleinstadt Nossen gebaut werden würde; die bisherigen Standorte sollten geschlossen werden. Mehr als 200 Mitarbeiter mussten zum neuen Standort wechseln, für zahlreiche von ihnen verlängerte sich der einfache Arbeitsweg auf über 60 km. Die meisten der Betroffenen waren oder sind älter, viele sind im vergleichbaren mittleren Dienst beschäftigt. Der neue Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (vor allem aus der Richtung Leipzig) kaum vertretbar zu erreichen: Die Zugstrecke wurde vor Jahren, eine Schnellbuslinie wurde Ende 2018 eingestellt. Der Hauptpersonalrat (HPR) wollte die zu erwartenden Härten der Mitarbeiter durch eine „Dienstvereinbarung Sozialplan Nossen“ mindern. Er stützte sich dabei auf § 81 Abs. 2 Ziff. 9 SächsPersVG, wonach der Abschluss einer solchen Dienstvereinbarung im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen möglich ist.
Vorgehen
Ursprünglich strebte der HPR an, neben Abfindungszahlungen auch mit „Mobilitätszuschüssen“ die komplizierten, langen und auch teuren Arbeitswege wenigstens etwas finanziell abzufedern. Im Herbst 2011 bestritt das Ministerium, das die Rationalisierung Grundlage für die Dienstvereinbarung ist, woraufhin sich der HPR entschloss, vor Gericht zu gehen. Er ging durch alle Instanzen und legte schließlich Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein.
Ergebnis
Im September 2017 entschied das BVerwG zugunsten der Interessenvertretung. Das Gericht stellte fest, dass die erfolgte Standortkonzentration eine Rationalisierungsmaßnahme darstellt, somit ein Sozialplan verhandelt werden muss und Abfindungen gezahlt werden können. Seit Anfang 2018 verhandelten der HPR und das Ministerium über einen Sozialplan, in dem die Kriterien für eine mögliche Abfindung in der Anlage definiert werden. Voraussetzungen für die Zahlung einer Abfindung sind: a) eine einfache Fahrtstrecke von mindestens 60 km vom Wohnort zur Dienststelle; b) mindestens 60 Minuten einfacher und durch den Standortwechsel mindestens 30 Minuten verlängerter einfacher Arbeitsweg; c) Bei der Bemessung des Zeitaufwands ist grundsätzlich auf die Benutzung eines Privat-KFZ abzustellen; der Betroffene kann den Nachweis führen, dass er auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist (Fehlen einer Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen, Schwerbehinderung usw.). Im Mai wurden schließlich Abfindungen an die infrage kommenden Kolleg*innen gezahlt, nach 9 Jahren hat der HPR schließlich sein Ziel erreicht: Abfindungszahlungen zum Ausgleich/zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile wegen der Standortverlagerungen.