Sonderpreis SBV: Deutscher Personalräte-Preis 2020

Personalrat und Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Hannover
Projekt: Entwicklung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

"Mit unserer Inklusionsvereinbarung wollen wir zum einen Beschäftigte mit Behinderungen motivieren, ihre Rechte wahrzunehmen und zum anderen, Verständnis und Toleranz im Miteinander zwischen allen Beschäftigten fördern."

Personalrat & SBV Hochschule Hannover

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Personalrat und Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Hannover

Projekt:

Entwicklung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Beschäftigtenzahl:

Über 1.000/ 63 Schwerbehinderte und Gleichgestellte

Projektzeit:

Februar 2019 – März 2020

 

Kurzbeschreibung

Mit einer Inklusionsvereinbarung erreicht die Schwerbehindertenvertretung einen umfassenden Schutz und eine umfassende Förderung von behinderten und denen gleichgestellten Personen.

Motiv

Die Hochschule Hannover ist mit ihren mehr als 10.000 Studierenden eine der größten Fachhochschulen in Niedersachsen und die zweitgrößte Hochschule der niedersächsischen Landeshauptstadt. Sie entstand 1971 aus unterschiedlichen Vorgängereinrichtungen und bietet heute mit derzeit mehr als 60 akkreditierten Studiengängen in fünf Fakultäten an mehreren Standorten in Hannover ein weitgefächertes Angebot. Von den Mitarbeiter*innen lag die Beschäftigungsquote der behinderten Mitarbeiter*innen bei ca. 5,3 %, die die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erhöhen wollte. Darüber hinaus sollte für diese Mitarbeiter*innen eine bessere Beschäftigungssicherung bestehen, die Arbeitsplätze sollten umfassend barrierefrei gestaltet werden und es sollten zur Gesundheitsprävention besondere Maßnahmen umgesetzt werden. Die SBV wollte diese Ziele mit einer Inklusionsvereinbarung erreichen.  

Vorgehen

Es wurde eine Arbeitsgruppe aus der Vertrauensperson, zwei Personalratsmitgliedern und den beiden Inklusionsbeauftragten gebildet. Diese Gruppe stellte ihr Vorhaben im Senat vor und erlangte ein zustimmendes Votum für die Bearbeitung des Themas. Das Vorhaben wurde auch auf einer Personalversammlung vorgestellt, um im Vorfeld eine möglichst große hochschulinterne Öffentlichkeit zu schaffen und für das Projekt zu werben. Die Gruppe diskutierte über die Inhalte des Antrags und es folgten 3 Verhandlungsgespräche mit der Dienststelle. 

Ergebnis

Nach 13 Monaten erzielten die Parteien eine Einigung und unterzeichneten am 17.3.2020 die Inklusionsvereinbarung. In dieser vereinbarten die Parteien weitreichende Rahmenbedingungen und Maßnahmen/Nachteilsausgleiche, um die Inklusion behinderter Menschen zu fördern und voranzutreiben: So legten die Parteien als Ziele u.a. fest, dass die Einstellung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen gefördert und der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten und Auszubildenden mit einer angestrebten Quote von 7,5% erhöht werden soll. Darüber hinaus soll es eine nachhaltige Gesundheitsprävention für die Beschäftigten an der Hochschule geben, um Behinderung zu vermeiden. Schwerbehinderte haben nun einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz behinderungsgerecht eingerichtet wird: es können akustische und optische Hilfsmittel eingesetzt werden, behinderungsgerechte Büromöbel und Arbeitsplatzausleuchtung, Braille Display und/oder Vergrößerungssysteme. Bei Neu- und Umbauten sowie Renovierungsmaßnahmen hat die Hochschule bereits bei der Planung, bei der Ausschreibung, in der Ausführung und in den Gefährdungsbeurteilungen die Vorschriften, Richtlinien und Normen für barrierefreies Bauen zu berücksichtigen; die SBV wird bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei der Anmietung von Diensträumen beteiligt. Streben schwerbehinderte Beschäftigte höherwertige Tätigkeiten an oder einen Arbeitsplatzwechsel mit besseren Entfaltungsmöglichkeiten, sollen sie im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten unterstützt und gefördert werden.