Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2021

Projekt: Dienstvereinbarung Homeoffice
Bewerber/in: Personalrat Jobcenter Kreis Segeberg
Beschäftigtenzahl: 201 bis 500
Projektzeit: 1/2020-12/2020

 

Kurzbeschreibung
Neue Dienstvereinbarung gewährt allen Personengruppen Arbeit im Homeoffice

Motiv
Im Jobcenter arbeiten ca. 220 Mitarbeiter. Die Personengruppe, die im Homeoffice arbeiten durfte, umfasste nur Beschäftigte mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die aus gesundheitlichen Gründen im Homeoffice arbeiten mussten. Es bestand eine Dienstvereinbarung zu alternierender Telearbeit und mobiler Arbeit, mit der sehr gute Erfahrungen gemacht worden waren: Es hatte sich gezeigt, dass die getroffenen Regelungen sehr gut geeignet waren, vor allem den spezifischen Belangen erziehender und anderweitig auf Arbeit zu Hause angewiesener Beschäftigter Rechnung zu tragen. Dennoch galt die physische Präsenz weiter als Normalbetrieb. Aufgrund der Corona-Pandemie waren auch die Beschäftigten des Jobcenters gefordert, ihre Arbeit zu einem ganz erheblichen Teil nicht im Büro zu verrichten. Der Personalrat strebte an, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit bekommen, im Homeoffice zu arbeiten und stützte sich hierbei auf die positiven Ergebnisse mit der alternierenden Telearbeit und mobiler Arbeit und den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.

Vorgehen
Der Personalrat besprach im Gremium seine Forderungen und Vorstellungen von einer Dienstvereinbarung zum Homeoffice. Der Geschäftsführer wurde darüber informiert, dass an einer Dienstvereinbarung gearbeitet wird; dieser Entwurf wurde dem Geschäftsführer dann vorgelegt. Der Geschäftsführer war von der Dienstvereinbarung sehr begeistert, sodass nur kleine Punkte abgeändert werden mussten: Der Personalrat wollte jedem Mitarbeiter 10 Minuten Zeitgutschrift pro Tag für das Anmelden bzw. Hochfahren des PCs gutschreiben, was der Geschäftsführer ablehnte. Er lehnte ebenfalls den Vorschlag ab, dass sich das Jobcenter mit 15 Euro brutto pro Monat an den Kosten fürs Internet und Stromkosten im Homeoffice beteiligt. Die 15 Euro monatlich sollten mit der Gehaltszahlung ausgezahlt werden.

Ergebnis
Die „Dienstvereinbarung zum Homeoffice im Jobcenter Kreis Segeberg“ ersetzt die bestehende Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit und zur Telearbeit und legt ausdrücklich fest, dass sie für alle Beschäftigten des Jobcenters gilt – d.h. im Gegensatz zu früher hat nun jeder Arbeitende einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Homeoffice in Form von Telearbeit und mobiler Arbeit ist möglich bei Arbeitsplätzen, die u.a. keine ständige Präsenz am Dienstort erfordern, bei dem keine umfangreichen physischen Arbeitsunterlagen nötig sind und die einen hohen Anteil an Eigenständigkeit und flexibler Terminplanung haben. Auf persönlicher Ebene muss die im Homeoffice vorgesehene Tätigkeit grundsätzlich bereits seit sechs Monaten ununterbrochen außerhalb des Homeoffice ausgeübt worden sein, es muss eine Eignung zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und ergebnisorientiertem Arbeiten bestehen sowie die Fähigkeit zum Selbst- und Zeitmanagement. Ausdrücklich festgelegt ist auch, dass den Beschäftigten durch die Teilnahme am Homeoffice keine beruflichen Nachteile entstehen dürfen. Ein Rechtsanspruch besteht aber weder für mobile noch für Telearbeit. Es wird davon ausgegangen, dass nach der Corona-Pandemie ca. 90% der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zumindest teilweise – also zwei bis drei Tage die Woche – im Homeoffice arbeiten werden.