Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2021

Projekt: Dienstvereinbarung Tele-/Mobilarbeit
Bewerber/in: Personalrat des Jobcenters Kreis Pinneberg
Beschäftigtenzahl: 201 bis 500
Projektzeit: 3/2020 bis 9/2020

 

Kurzbeschreibung
Neue Dienstvereinbarung gewährt allen Beschäftigten ab 16 Jahren das Recht auf Telearbeit/mobile Arbeit

Motiv
Im Jobcenter Kreis Pinneberg arbeiten ca. 285 Mitarbeiter, von denen einige in Telearbeit arbeiten. Eine bestehende Dienstvereinbarung von 2013 zur Telearbeit regelte, dass nur Beschäftigte ab 55 Jahren oder mit aufsichts-/pflegebedürftigen Angehörigen in Telearbeit arbeiten durften. Da dies nicht mehr zeitgemäß ist, wollte der Personalrat das Jobcenter zukunftsorientierter aufstellen. Er wollte eine neue Dienstvereinbarung, angepasst an die geänderten Umstände.

Vorgehen
Der Personalrat informierte die Beschäftigten über den PR-Newsletter über sein Vorhaben und rief sie auf, an der Neuentwicklung der Dienstvereinbarung mitzuwirken. Teile der Belegschaft waren interessiert und der Personalrat verteilte daraufhin Fragebogen, um Wünsche und Verbesserungsvorschläge der Belegschaft zu erfahren, aber auch, damit diese ihre eigenen Impulse an den Personalrat weitergeben können. Der Personalrat prüfte, inwieweit es rechtlich möglich ist, die Wünsche/Verbesserungsvorschläge der Belegschaft in einer Dienstvereinbarung aufzunehmen – was problemlos möglich ist. Der Personalrat entwarf eine Dienstvereinbarung, in der er die Anregungen und Wünsche der Beschäftigten aufnahm, anschließend wurde der Entwurf auf Sinnhaftigkeit und mögliche Verbesserungen diskutiert; bei dieser Diskussion bezog der Personalrat die Beschäftigten mit ein, die sich aktiv mit ihren Verbesserungsvorschlägen am Entwurf beteiligt hatten. Aufbauend auf dieser Diskussion entstand der 2. Entwurf der Dienstvereinbarung, den der Personalrat der Geschäftsführung übergab. Es folgten mehrere Verhandlungen der Parteien.

Ergebnis
Am 1.9.2020 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit und gelegentliches Arbeiten außerhalb der Dienststelle (mobiles Arbeiten) im Jobcenter Kreis Pinneberg“. Diese Dienstvereinbarung ist eine vollkommen überarbeitete Version, in der nun festgelegt ist, dass alle Beschäftigte zwischen 16 Jahren und Renteneintritt/Pensionierung in Telearbeit oder mobiler Arbeit arbeiten können. Hierfür müssen interessierte Beschäftigte einen Antrag stellen; bei mehreren Anträgen in einem Team trifft die unmittelbare Führungskraft eine Auswahl. Maßgeblich für die Entscheidung sollen dabei u.a. die sozialen Gesichtspunkte, gesundheitlichen Gründe oder Betreuungsaufgaben für Familienangehörige sein. Alternierende Telearbeit ist zeitlich befristet für die Dauer von bis zu einem Jahr zu gewähren, die Teilnahme an alternierender Telearbeit und mobilem Arbeiten ist aufgabenabhängig. Ausdrücklich festgelegt ist auch, dass Beschäftigte, die alternierende Telearbeit oder mobiles Arbeiten nutzen, beruflich nicht benachteiligt werden dürfen und dass alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten zu keinen nennenswerten Mehrbelastungen der Beschäftigten der betroffenen Teams und Bereiche führen dürfen. Ein Rechtsanspruch auf einen Telearbeitsplatz oder auf mobiles Arbeiten besteht nicht. In der Präambel wird betont, dass „das Angebot von alternierender Telearbeit und mobilem Arbeiten expliziter Ausdruck von Vertrauen und Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Jobcenters Kreis Pinneberg“ ist und dass „zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten durch die neuen Möglichkeiten auszuschließen sind“. Die Belegschaft reagierte durchweg positiv auf die neue Dienstvereinbarung, die Anträge sind bisweilen etwas gestiegen – und wurden auch stattgegeben.