Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2022

Projekt: Urlaubsrahmenplan - Reform
Bewerber/in: Personalrat der Justizvollzugsanstalt Uelzen
Beschäftigtenzahl: 200
Projektzeit: 6/2021 bis 12/2021

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat hat eine Reform des Urlaubsrahmenplans angestoßen. Damit konnten erstmalig auch Resturlaubsansprüche im Jahresurlaubsplan abgebildet werden. Wichtig, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und dem wiederkehrenden Urlaubsstau entgegenzuwirken.

Motiv

Bislang war es nicht möglich, die Resturlaubsansprüche im aktuellen Jahresurlaubsplan abzubilden. Darüberhinaus durfte Resturlaub auch nicht abgegolten werden. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass Dienstpläne gerade in der Urlaubssaison kaum aufrechtzuerhalten waren. Es kam daher zu erheblichen Spannungen zwischen Beschäftigten und Dienststellenleitung.

Vorgehen

Gemeinsam mit dem Leiter des Vollzugsdienstes wurde die Problematik anhand der zurückliegenden Dienstpläne offensichlich gemacht und der Anstaltsleitung vorgelegt. Der Personalrat hat sich intensiv geschult, was den Bereich des Urlaubsrechts angeht bezogen auf landesrechtliche und bundesrechltiche Regelungen und Europarecht. So hat er herausgefunden, dass eigentlich ein Anspruch auf finanziellen Urlaubsausgleich innerhalb von 15 Monaten vorgesehen ist, wenn jemand erkrankt aus dem Dienst ausscheidet; dies wurde in der Dienststelle bislang überhaupt nicht umgesetzt. Nach langwierigen und zählen Verhandlungen mit der Anstaltsleitung, die eigentlich keine Veränderung in der Dienststelle wollte, konnte eien Änderung der Urlaubsplanung auf Probe durchgesetzt werden. In der einjährigen Testphase sollen sich nun diese Änderung bewähren.

Ergebnis

Seit Beginn der Testphase ist es nun erstmalig möglich, Resturlaubsansprüche zum in den aktuellen Jahresurlaubsplan einzutragen und zusammen mit dem Jahresurlaub zu nehmen. Damit haben alle Beteiligten von Anfang an einen deutlich besseren Überblick über die Urlaubspläne der Mitarbeiter, da eben auch die Resturlaubstage vom Vorjahr mitabgebildet werden. Das erleichtert die Planung des Dienstbetriebs erheblich. Bereits jetzt ist zu vermerken, dass Resturlaubsnsprüche früher und besser abgestimmt abgebaut werden. Sowohl die Beschäftigten als auch die für die Dienstplangestaltung zuständigen stellen eine deutliche Entspannung im Dienstbetrieb und für die Planungs fest.