Bewerber/in: | Gesamtpersonalrat und SBV der Universität Potsdam |
Projekt: | Inklusionsvereinbarung mit Maßnahmenkatalog |
Beschäftigtenzahl: | > 1000 |
Projektzeit: | 04/2020 - 10/2021 |
Kurzbeschreibung
Einführung und Umsetzung eines Inklusionskonzepts und einer Inklusionsvereinbarung zugunsten Studierender und Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung
Ausgangslage
Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung, die die formelle Qualifikation besitzen, muss der freie Zugang zur Universität, gleichberechtigte Teilhabe, gute Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Erlangung akademischer Abschlüsse gewährt werden. Im Jahr 2020 wurde begonnen, an einem Maßnahmenkatalog (Inklusionskonzept) - in erster Linie für die Studierenden mit Beeinträchtigung - zu arbeiten. Dabei war es dem Gesamtpersonalrat ein wichtiges Anliegen, gemeinsam mit der damaligen SBV und der jetzigen Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Brandenburg Janny Armbruster dem gesetzlichen Auftrag aus dem § 166 Abs. 1 SGB IX nachzukommen und durch eine Inklusionsvereinbarung die Grundlage für inklusive Maßnahmen zu schaffen.
Vorgehen
Die Inklusionsvereinbarung wurde gemeinsam mit der Dienststellenleitung (Kanzler und Präsident), der SBV, der Beauftragten für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen (Arbeitgeberbeauftragte), dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung, der Gleichstellungsbeauftragten und in ständiger Abstimmung und Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen in konstruktiver Zusammenarbeit erarbeitet. Dabei gab es immer Rückkopplungen in das Inklusionskonzept und den dabei entstehenden Maßnahmenkatalog. In der Inklusionsvereinbarung sind die Ziele, der Geltungsbereich, die Personalplanung, die Arbeitsgestaltung und -organisation sowie die Bildung eines Inklusionsteams und eine jährliche Berichterstattung und Evaluierung fest verankert.
Das Inklusionskonzept (Maßnahmenkatalog) besteht aus vier Teilen: einem allgemeinen Abschnitt und drei konkreten Handlungsfeldern (Studium und Lehre, Mitarbeiter:innen, Barrierefreiheit). Jeder der vier Teile wurde gmeinsam mit unterschiedlichen (internen und externen) Beteiligten/Experten erarbeitet. Vorläufige Ergebnisse zum allgemeinen Teil und zum Handlungsfeld Studium und Lehre wurden hochschulöffentlich in einer Online-Werkstatt vorgestellt und mit Studierenden und Mitarbeiter:innen verschiedener Bereiche diskutiert, um die Ergebnisse weiter zu verfeinern.
Ergebnis
Inklusionsvereinbarung und Inklusionskonzept wurden am 29.10.2021 verabschiedet (https://www.uni-potsdam.de/de/personalvertretungen/gpr/inklusionsvereinbarung). Damit leistet die Universität Potsdam einen umfassenden Beitrag zum Abbau von Barrieren sowie zur Realisierung des Benachteiligungsverbotes, das in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes fixiert und das im Behindertengleichstellungsgesetz, im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, im Bundesteilhabegesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter konkretisiert wurde.
Die Inklusionsvereinbarung fixiert in Abstimmung mit dem Inklusionskonzept Kompensationsregelungen für die Beauftragten, die Bildung eines Inklusionsteams, konkrete Regelungen für die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers sowie Regelungen zu den Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der SBV und zur jährlichen Inklusionsberichterstattung.