Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2022

Projekt: Verwaltungsvorschrift über die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung
Bewerber/in: Hauptschwerbehindertenvertretung für die Behörden, Gerichte u. nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin
Beschäftigtenzahl: >1000
Projektzeit: 9/2011 bis 9/2021

 

Kurzbeschreibung

Es ging darum, die fortlaufende Verwaltungsvorschrift Integration aus dem Jahr 2006 auf einen aktuellen Stand zu bringen und für die jetzige Zeit bestandskräftig zu machen. Ziel war es u.a. die derzeitigen Bedingungen und Abläufe in der Verwaltung des Landes Berlin mit den Bedürfnissen und Rechten schwerbehinderter Mitarbeiter/innen des Landes Berlin in Einklang zu bringen.

Motiv

Seit dem 31.08.2006 existierte im Land Berlin die Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen. Diese wäre mit Ablauf des 30.09.2011 ausgelaufen und wurde mit einem Rundschreiben vom 06.09.2011 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Weiteranwendung empfohlen. Da die Verwaltungsvorschriften nur für 5 Jahre gültig sind, musste die HVP handeln. Der Wandel der Zeit hält auch bei den Arbeitsabläufen der Verwaltung Einzug und somit müssen auch die Angelegenheiten der Mitarbeiter/innen mit Einschränkungen passende Regelungen finden.

Vorgehen

Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist an die seinerzeit zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport herangetreten.

Im Dezember 2016 erfolgte ein Ressortzuschnitt und somit wechselte die Zuständigkeit zur Senatsverwaltung für Finanzen. Dieser Wechsel sorgte dafür, dass die Verhandlungen massiv ins Stocken gerieten. Nun war die Finanzverwaltung für die Hauptbeschäftigtenvertretungen des Landes Berlin zuständig und es erfolgte auch eine Änderung des LPersVG Berlin. Aufgrund der notwendigen Stellenbesetzungen und Einarbeitungszeit auf Seiten der Verwaltung und erneuter ersten Gesprächs-/Verhandlungsführung verstrich dementsprechend viel Zeit und es dauerte fast 10 Jahre bis zum Abschluss.

Ergebnis

Seit dem 18.09.2021 gibt es einen zeitgemäßen Handlungsleitfaden für alle Ebenen der Berliner Verwaltung über die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Diese Vorschrift gilt landesweit für ca. 117 Dienststellen im Land Berlin.