Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2022

Projekt: Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Schließanlagen
Bewerber/in: Gesamtpersonalrat Schule für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt Dieburg
Beschäftigtenzahl: >1000
Projektzeit: 2/2017 bis 5/2022

 

Kurzbeschreibung

Abschluss einer Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Schließanlagen unter den besonderen Rahmenbedingungen, dass an Schulen verschiedene Rechtsverhältnisse bestehen. So sind Lehrkräfte und andere im Unterricht eingesetzte Personen Beschäftigte des Landes Hessen, so dass Dienstvereinbarungen mit dem Dienstherren vertreten durch das Staatliche Schulamt, abzuschließen sind. Da jedoch die Schulträger (Stadt, Landkreis) für die Gebäude verantwortlich sind, müssen die getroffenen Vereinbarungen vom jeweiligen Schulträger genehmigt werden, da dieser letztendlich für den Betrieb verantwortlich ist. Dieses rechtliche Dreiecksverhältnis stellte sich neben den inhaltichen Problemstellungen als besonderer Herausforderungen heraus.

Ausgangslage:
Der zuständige Schulträger hatte bereits begonnen, ohne Zustimmung der Personalvertretungen elektronische Zugangssysteme in den Gebäuden zu verbauen. Damit ist die Möglichkeit gegeben ist, das Verhalten der an den Schulen tätigen Personen zu überwachen. Damit wurde gegen §74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG verstoßen. Der GPR hatte sich daher entschieden, eine einheitliche Regelung für alle Schulen im Schulamtsbereich zu schaffen, die zudem die aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen berücksichtigt. Zudem sollte ein verstärktes Augenmerk auf die Haftung der Beschäftigten im Schadensfall gelegt werden.

Vorgehen:
Für die Stadt Darmstadt gab es für die dort Beschäftigten bereits eine entsprechende Dienstvereinbarung (DV). Diese berücksichtigte jedoch die schulspezifischen Belange nicht. Außerdem erschienen uns die Haftungsregelungen für die Beschäftigten nicht eng genug gefasst. Eine Nachfrage beim Hessischen Datenschutzbeauftragten ergab zudem, dass insbesondere die neuen Vorgaben der DSG-VO nicht enthalten waren. Dessen Änderungsvorschläge wurden vollständig in die DV eingearbeitet. Die Abstimmung mit dem Schulträger (Stadt Darmstadt) erwies sich als extrem zäh und zeitraubend, da immer wieder die verantwortlichen Ansprechpartner wechselten und immer wieder Unklarheit wegen des rechtlichen Dreiecksverhältnisses herrschte. Die jetzt vorliegende DV hat nun die Zustimmung der Rechtsabteilungen sowohl des Staatlichen Schulamtes als auch der Stadt Darmstadt.

Endergebnis:
Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen an Darmstädter Schulen