Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2022

Projekt: Rahmenvereinbarung Fachaufsicht
Bewerber/in: Polizeihauptpersonalrat Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Beschäftigtenzahl: 55.000
Projektzeit: 3/2020-3/2022                 

 

Kurzbeschreibung

Mit einer Rahmenvereinbarung ist es dem Ministerium des Innern und dem Polizei-Hauptpersonalrat gelungen, einen innovativen, auf partnerschaftliche Kooperation und Beratung setzenden Ansatz für die Fachaufsicht in der Polizei NRW umzusetzen und gleichzeitig die prozessbegleitenden Informations- und Beteiligungsrechte der Personalräte so auszugestalten, dass sie eine aktive Rolle einnehmen können. Die Rahmenvereinbarung ist deshalb ein Musterbeispiel dafür, dass Mitbestimmung und moderne Auditierungsansätze in der Verwaltung kein Widerspruch sind, sondern sich optimal ergänzen können.

Ausgangslage

Mit einer Neuorganisation der Fachaufsicht hat das Ministerium des Innern Zuständigkeiten auf die Landesoberbehörden übertragen und die Grundregeln für die Zusammenarbeit zwischen den Landesoberbehörden und den Kreispolizeibehörden dahin gehend verändert, dass die Landesoberbehörden eine Vielzahl von Verfahren eigenständig abarbeiten. Der grds. zweistufige Verwaltungsaufbau wird für die Fachaufsicht so um eine Zwischenebene ergänzt. Dem stand das Gremium grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig galt es aber, zu verhindern, dass das weiterhin zweistufige Mitbestimmungsverfahren ausgehöhlt wird. 

Vorgehen

Wir sind mit dem Vorschlag zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf die Dienststelle zugegangen. Gemeinsam wurde ein Entwurf erstellt und in mehreren Runden auf Augenhöhe verhandelt. Fachlich hat uns der GdP-Landesbezirk begleitet. Dabei galt es zunächst sauber herauszuarbeiten, wie die Planungen des Ministeriums für die Fachaufsicht auf die Mitbestimmung sowohl auf örtlicher Ebene als auch auf Ebene der Stufenvertretung wirken.

Die Ergebnisse und Handlungsmöglichkeiten wurden im Rahmen einer Online-Personalrätekonferenz mit den örtlichen Personalräten besprochen.

Ergebnis

Die Dienstvereinbarung stellt einerseits sicher, dass der Hauptpersonalrat bereits in die Planung für das Auditprogramm der Fachaufsicht beratend aktiv eingebunden ist und auch in der Umsetzung immer dann unverzüglich informiert wird, wenn die Landesoberbehörden aufsichtlich tätig werden. Dazu erhält der Personalrat eine weitere Freistellung. Andererseits stellt die Dienstvereinbarung sicher, dass durch eine frühzeitige Beratung der Dienststellen durch die Fachaufsicht bei Einzelmaßnahmen nicht bereits mögliche Stufenverfahren vorweggenommen werden und auch auf örtlicher Ebene die Personalräte prozessbegleitend eingebunden werden.