Sonderpreis Künstliche Intelligenz

Konzernbetriebsrat der Erwin Hymer Group SE, Bad Waldsee

► Projekt: Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung zu Künstlicher Intelligenz

Erwin Hymer

„Nach zahlreichen Vulkanausbrüchen und verbrannter Erde konnten wir nun auf fruchtbarem Boden eine zukunftsorientierte Grundlage in Richtung Künstlicher Intelligenz schaffen.“

Konzernbetriebsrat der Erwin Hymer Group SE, Bad Waldsee

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt: Rahmenbetriebsvereinbarung zu Künstlicher Intelligenz
Bewerber/in: Konzernbetriebsrat der Erwin Hymer Group SE, Bad Waldsee
Beschäftigtenzahl: mehr als 1000
Branche: Herstellung von Freizeitfahrzeugen
Gewerkschaften: IG Metall

 

Kurzpräsentation

Durch die zunehmende Einführung von KI-Modulen und Software mit KI-Funktionen im Unternehmen stellte sich für den Konzernbetriebsrat immer häufiger die Frage nach einer grundlegenden Regelung zu diesem komplexen Thema. Der KBR ging in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und erzielte eine Rahmenvereinbarung. Diese sichert u.a. die Schulung der Mitarbeiter und enthält umfangreiche Regelungen für die Integration Künstlicher Intelligenz in den Arbeitsalltag. Außerdem werden dabei auch die Bedürfnisse behinderter Kolleg*innen mitberücksichtigt.

Stichworte zum Projekt

  • KBR initiierte eine Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung zum Einsatz von KI, um grundlegende und verbindliche Regelungen zu diesem komplexen Thema zu treffen und gleichzeitig Einzelvereinbarungen schlank zu halten.
  • Neue Regelung geht zum Teil über Mindestanforderungen der KI-Verordnung der EU hinaus und stellt Kompetenzen und Schulung der Mitarbeiter in den Vordergrund.
  • Vereinbarung berücksichtigt zudem die Integration behinderter Kolleg:innen im Kontext der Einführung von KI-Systemen.

Motiv

Durch die zunehmende Einführung von KI-Modulen und Software mit KI-Funktionen im Unternehmen stellte sich für den Konzernbetriebsrat immer häufiger die Frage nach einer grundlegenden Regelung zu diesem komplexen Thema. Diese sollte zudem ermöglichen, dass die individuellen Regelungen zu den Einzelfragen schlank gehalten werden können.

Vorgehen

Zunächst brach der Konzernbetriebsrat die Verhandlungen zum Einsatz einzelner Module mit Künstlicher Intelligenz und Software mit Kl-Funktionen mit dem Arbeitgeber ab. Denn diese beinhalteten jeweils bereits Rahmenregelungen, was aus Sicht des Gremiums als nicht zielführend eingestuft wurde. Dem Gremium war klar, dass diese nicht erzwingbar sind. Jedoch konnte der KBR durch die Unterbrechung der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber entsprechenden Druck aufbauen. Zunächst erarbeitete der KBR in einem Workshop einen Entwurf mit Unterstützung eines juristischen Beraters und ging auf dieser Basis in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Ergebnisse

Nach nur wenigen Verhandlungsrunden erzielte der KBR eine Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung, welche klare Regelungen für die Integration von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag vorsieht. Diese definiert Leitplanken, um die Regelungen von einzelnen Kl-Systemen, Kl-Modulen oder Software mit Kl-Funktionen einfacher gestalten zu können. Die Vereinbarung beinhaltet bzw. verweist in großen Zügen auf die Kl-Verordnung der EU, geht aber in Teilen über die Mindestanforderungen der Verordnung hinaus. Die Betriebsräte stellen damit sicher, dass die Mitarbeiter über ausreichende Kl-Kompetenz verfügen bzw. bei Neueinführungen umgehend darin geschult werden. Außerdem wurde die Möglichkeit zur Bildung eines gemeinsamen Ausschusses nach § 28 Abs. 2 BetrVG mit besonderen Rechten auf Seiten des Betriebsrates eingefügt, um zukünftig die Themen effektiver bearbeiten zu können. Ein Einsatz von Kl ohne vorherige Zustimmung des Konzernbetriebsrats ist nicht gestattet. Besonderen Wert legte der KBR auch auf die Integration behinderter Kolleg:innen, denen ein eigener Abschnitt in der Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung gewidmet wurde. Dieser sieht z.B. die Erstellung eines Kompetenzteams vor.