Preisträger "Sonderpreis Corona"

Betriebsrat der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG
► Projekt: "In der Not lernt der Betriebsrat Fliegen! – Innovative Arbeitsorganisation durch engagiertes Krisenmanagement"

► Bericht in "einblick" 12/2020

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt:

In der Not lernt der Betriebsrat Fliegen! – Innovative Arbeitsorganisation durch engagiertes Krisenmanagement

Bewerber/in: Betriebsrat Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG
Beschäftigtenzahl: 51 bis 200
Branche: Versorgung
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

  • Wie lassen sich Pandemie-Einschränkungen, Sicherheit der systemrelevanten Versorgung und Mitarbeiter-Bedürfnisse adäquat organisieren
  • Betriebsrat ermittelt notwendige Maßnahmen und entwirft auf dieser Grundlage eine Betriebsvereinbarung
  • Regelungen sichern Arbeitsfähigkeit und ermöglichen gleichzeitig, dass Arbeitnehmer ihre familiären Bedürfnisse und Verpflichtungen erfüllen können

Motiv

Ziel des Gremiums war es, die Organisation und die Bedingungen der Arbeit während der Corona-Epidemie und den damit einhergehenden Einschränkungen so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer ihre familiären Bedürfnisse und Verpflichtungen erfüllen können und trotzdem arbeitsfähig bleiben. Zudem musste ein fortlaufender Betrieb der systemrelevanten Bereiche trotz einer notwendigen Quarantäne gewährleistet werden.

Vorgehen

Da aus Sicht des Gremiums der Arbeitgeber nur unzureichende Maßnahmen getroffen hatte, entwickelte und vereinbarte der Betriebsrat zahlreiche Regelungen. Der Betriebsrat bemängelt u.a., dass von Seiten des Arbeitgebers keine Initiative zu erkennen war, notwendige Änderungen an der Arbeitsorganisation durchzuführen. Klare Regelungen zur Organisation des Home-Office fehlten ebenso wie arbeitnehmerfreundliche Maßnahmen zum Abbau von Überstunden und Urlaub und möglicher Einführung von Kurzarbeit. Das Gremium ermittelte die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz, zur Sicherstellung der Versorgung, zur Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen sowie zur Zusammenarbeit von Arbeitnehmern im Home-Office und am Arbeitsplatz.

Ergebnisse

Auf dieser Grundlage legte der Betriebsrat einen eigenständigen Entwurf für eine „Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeit während der Corona-Epidemie“ vor, die bereits wenige Tage nach dem Lockdown in Kraft trat und bis 31.12.2020 gültig ist. Diese regelt u.a. Freistellungen zur Kinderbetreuung und Pflege, die Rahmenarbeitszeit, Tätigkeiten im Home-Office, die Arbeitsbereitschaft in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Daneben hat das Gremium für eine laufende Information der gesamten Belegschaft gesorgt und weitere Bedarfe, beispielsweise zur erhöhten Kinderbetreuung, kontinuierlich abgefragt.