Preisträger "Gold"

Betriebsrat der Bahlsen GmbH & Co. KG - Werk Varel
► Projekt:
"Der Leuchtturm der Süßwarenindustrie"

Interview mit BR-Vorsitzende Manuela Haase in der Frankfurter Rundschau

► Beitrag in "Arbeitsrecht im Betrieb" 12/2020

► Beitrag in "Mitbestimmung" 6/2020

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ob Frau oder Mann, das Geschlecht darf keine Rolle spielen. Es ist toll zu sehen, wie sich unsere BR Arbeit bezahlt gemacht hat, wir haben was ins Rollen gebracht"

Manuela Haase, GBR-Vorsitzende Bahlsen Deutschland
Betriebsratsvorsitzende Bahlsen Varel

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt:

Der Leuchtturm der Süßwarenindustrie

Bewerber/in: Betriebsrat Bahlsen GmbH & Co. KG - Werk Varel
Beschäftigtenzahl: 250 (davon 120 Frauen)
Branche: Süßwarenindustrie
Gewerkschaften: NGG

 

Stichworte zum Projekt

  • Automatisierungswelle bedrohte vorrangig Arbeitsplätze von Frauen
  • Betriebsrat setzte sich für Qualifizierung ein und erzielte Höhergruppierungen
  • Ergebnis: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht

Motiv
Beim Süßwarenhersteller begann im Jahr 2010 eine Automatisierungswelle, die viele Arbeitsplätze bedrohte. Dies betraf auch die sogenannten Packhandarbeitsplätze. An diesen prüften in der Regel Frauen per Hand die Qualität der Kekse und packten diese in Schachteln ein. Es ergaben sich damit Fragen zur künftigen Qualifizierung dieser Mitarbeiterinnen. Auf Seiten des Betriebsrats wurde registriert, dass - eher unterschwellig formuliert - Frauen der technische Sachverstand abgesprochen wurde, um die entsprechenden Maschinen zu bedienen, zu warten und Störungen zu beseitigen. Das Gremium wertete es als Diskriminierung, dass Frauen nicht qualifiziert werden sollten, um die Maschinen zu bedienen und für die gleiche Arbeit, die Männer verrichten, nicht die gleiche Eingruppierung bekommen sollten. Denn bereits zuvor waren Frauen immer zwei Entgeltstufen niedriger als Männer eingruppiert worden.

Vorgehen
Das Gremium wollte dies nicht akzeptieren und nahm Bezug auf den Tarifgruppenkatalog des Bundesrahmentarifvertrages der Süßwarenindustrie vor. Darin sind die verschiedenen Tarifgruppen und die darunterfallenden Aufgabengebiete für die Süßwarenindustrie beschrieben. Die Betriebsräte verglichen die Arbeiten und Tätigkeiten, die Frauen tatsächlich im Werk ausübten und baten die Frauen, diese zu dokumentieren. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen geleisteten Aufgaben und der jeweiligen Eingruppierung.
Das Gremium argumentierte gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Tätigkeiten der Kolleginnen, wie beispielsweise das Bedienen von Maschinen in die Tarifgruppe C gehört und nicht in die Tarifgruppe A für leichte Tätigkeiten.

Ergebnisse
Das Gremium konnte nach langen Verhandlungen erreichen, dass nach und nach nicht nur die untersten Tarifgruppen im Werk Varel abgeschafft wurden, sondern eine deutliche Höhergruppierung von rund 100 Frauen erfolgte. So wurden sie nicht nur in die nächst höhere Tarifgruppe B2 eingruppiert, sondern direkt in Tarifgruppe C 2. Dies führte mittlerweile dazu, dass Tätigkeiten unabhängig vom Geschlecht gleich entlohnt werden.