Projekt: | Anerkennung der Erfahrung von Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretern |
Bewerber/in: | Gesamtbetriebsrat der SOLVAY GmbH, Hannover |
Beschäftigtenzahl: | mehr als 1000 |
Branche: | chemische Industrie |
Gewerkschaften: | IG BCE |
Motiv
In allen im europäischen Betriebsrat von Solvay vertretenen Ländern wird es immer schwieriger, engagierte Kolleginnen und Kollegen zu finden, die sich in der Gewerkschafts- und/oder Betriebsratsarbeit engagieren. Viele empfinden ein solches Engagement als Karriereknick, da sie dann durch ihre direkten Manager im Unternehmen nicht mehr gefördert werden und eine geringere berufliche Entwicklung nehmen. Dies wurde auch von der oberen Managementebene von Solvay in Brüssel so gesehen und erkannt. Da der soziale Dialog einen großen Stellenwert im Konzern hat, haben sich das obere Management und europäischer Betriebsrat darauf verständigt, eine gemeinsame Vereinbarung abzuschließen, mit der Gewerkschafts- oder Betriebsratsmandate gefördert und entsprechend honoriert werden. Im Rahmenabkommen wurde festgelegt, dass die nationalen Ebenen bis Ende 2018 eine länderspezifische Vereinbarung abschließen.
Vorgehen
Der Gesamtbetriebsrat trat direkt nach Abschluss des Rahmenabkommens in Verhandlungen mit der deutschen Geschäftsführung, eng unterstützt durch die IG BCE. In Deutschland stellt sich die Rechtslage vergleichsweise schwierig dar, da Betriebsratsmandate rechtlich als Ehrenamt behandelt werden. Der Gesamtbetriebsrat bildete eine Verhandlungsgruppe gebildet, um die Verhandlungen effizient gestalten zu können.
Ergebnisse
Trotz der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten ist es gelungen, eine praktikable Vereinbarung abzuschließen. Diese muss nun an den einzelnen Solvay-Standorten umgesetzt werden. Auf Ebene des Gesamtbetriebsrats wird gemeinsam mit Unternehmensvertretern eine Kommission gebildet, die in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung der Betriebsratsmandate durchführt. Diese dient dazu, bestehende Vergleichsgruppen oder -personen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierbei werden berufliche und persönliche Weiterbildungen der einzelnen Mandatsträger berücksichtigt. Die Evaluierung ist für die Mandatsträger freiwillig und betrifft im ersten Schritt Betriebsräte, die freigestellt sind oder einen überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeiten aufwenden.