Sonderpreis der DGB-Jugend 2019

Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung des Landes Berlin
Projekt: Rahmendienstvereinbarung Ausbildung

► Interview in "Der Personalrat" 2/2020

► Interview in "Der Personalrat" 2/2023

„Im Februar 2019 haben wir die Dienstvereinbarung Ausbildung im Land Berlin abgeschlossen. Viele Jahre haben wir uns hierfür eingesetzt und am Ende auch durchgesetzt! Einheitliche Ausbildungsstandards, über den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bereich hinaus, gelten nun für die rund 8.500 Azubis im Berliner öffentlichen Dienst."

Pascal Prey (Vors.), Angelique Müller-Götzmann (1. stellv. Vors.), Björn Michauk (2. stellv. Vors.)

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung des Landes Berlin

Projekt:

Rahmendienstvereinbarung Ausbildung

Beschäftigtenzahl: >1000
Projektzeit:

2012 bis 2019

 

Kurzbeschreibung

HJAV erreicht einheitliche Rahmenbedingungen für alle Ausbildungsgänge und -behörden

Motiv

Seit Jahren gibt es in ganz Deutschland in der Ausbildung zahlreiche Probleme und Herausforderungen: Oft gibt es nicht genügend Ausbilder, da kaum Kollegen gewonnen werden können, um die praktische Ausbildung auf einem hohen Qualitätsniveau zu gewährleisten, auch zusätzliche Anreize wie Zusatzurlaub oder Ausbilderprämien sind oft erfolglos. Hauptgrund ist meist die hohe Arbeitsbelastung und die fehlende Entlastung bei der Arbeit, wenn man als Ausbilder tätig wird. Hinzu kommt, dass das BBiG nicht für alle Ausbildungsgänge gilt, zahlreiche Anwärter sind von den „guten“ Regelungen des BBiG ausgeschlossen. Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) des Landes Berlin suchte nach einer Möglichkeit, diesem Missstand zu begegnen und den Auszubildenden eine bessere Ausbildungssituation zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen. Als besten Weg hierfür sah die HJAV eine Rahmendienstvereinbarung, um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu erreichen.

Vorgehen

Gemeinsam mit den örtlichen JAVen entwickelte die HJAV Lösungsvorschläge, die diskutiert wurden und im Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung mündeten; diese wurde mehrmals überarbeitet. Die HJAV legte den Entwurf dem Arbeitgeber vor, allerdings sah dieser keinen Bedarf an einer solchen Vereinbarung, da alle Inhalte der Rahmendienstvereinbarung in Gesetzen verankert sei, außerdem sei eine Vereinbarung gar nicht nötig, da „alles gut ist“. Diese Haltung vertrat der Arbeitgeber über mehrere Jahre. Die HJAV hielt aber an ihrem Ziel fest, entwickelte ihre Vereinbarung weiter und passte sich an die sich stets wandelnde Personalsituation an; so nahm sie später noch die Ausbildungsstandkontrolle auf. Zusammen mit dem Hauptpersonalrat (HPR) bildete die HJAV einen Arbeitskreis mit Mitgliedern aus beiden Gremien, der sich regelmäßig austauschte; es gab regelmäßig auch Treffen mit den Gewerkschaftsvertreten. Die Zusammenarbeit mit dem HPR war die gesamte Zeit über sehr eng, er überließ die Verhandlungsführung aber dem HJAV, da dieser die Rahmendienstvereinbarung entworfen hatte. Die HJAV suchte auch den Kontakt zur Landespolitik, u.a. kam es zu Gesprächen mit einzelnen Abgeordneten der Fraktionen Linke, Grüne und SPD. Diesen legte der HJAV ihre Ziele vor und verwies darauf, wie wichtig ein einheitlicher Ausbildungsstandard ist. 2016 wurde ein neuer Senat gebildet und die Zuständigkeit für die landesweite Personalangelegenheit wurde verlegt: der Senator für Finanzen war nun für diese Fragen zuständig. Dieser stimmte Gesprächen für eine Rahmendienstvereinbarung zu, die 2017 begannen.

Ergebnis

Im Februar 2019 schlossen die Parteien eine Rahmendienstvereinbarung Ausbildung, die im Wesentlichen die Ziele der HJAV regelt: Ausbildung ist jetzt eine Dienstaufgabe, die „von den Führungskräften anzuerkennen und zu unterstützen“ ist. Ausbilder können nun wegen ihrer Ausbildungstätigkeit von anderen weiteren Aufgaben entlastet werden, sie können an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen, um so die Qualität der Ausbildung zu sichern. Von dieser Rahmendienstvereinbarung werden jetzt auch dual Studierende während des praktischen Teils ihrer Ausbildung und Studierende in Pflichtpraktika erfasst, ebenso Anwärter. Um eine landesweite Umsetzung der Dienstvereinbarung zu erreichen, richtete die Abteilung Landpersonal eine landesweite Arbeitsgruppe mit Vertreten aus dieser Landesabteilung, der behördlichen Ausbildungsleitungen der Bezirke, mit Vertretern der Senatsverwaltungen und – in beratender Funktion – einem Vertreter der Verwaltungsakademie ein. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, sich über aktuelle Probleme auszutauschen ebenso wie über künftige Vorhaben und deren Finanzierungsmöglichkeiten. Hierfür tagt die Arbeitsgruppe zweimal im Jahr.