7. Was bedeutet Persönlichkeitswahl oder Verhältniswahl?

Betriebsratsmitglieder können nach 2 Wahlsystemen in den Betriebsrat gewählt werden:

  • Persönlichkeitswahl (als sogenannte Mehrheitswahl)
  • Verhältniswahl (als sogenannte Listenwahl)

Wer entscheidet, ob die Wahl als Persönlichkeitswahl oder Verhältniswahl durchgeführt wird?

Entscheidend ist das Wahlverfahren:

  • Im vereinfachten Wahlverfahren ist die Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben!
  • Im normalen Wahlverfahren kommt es auf die Anzahl der gültigen Vorschlagslisten an:
      Gibt es nur eine einzige gültige Vorschlagsliste, ist zwingend Persönlichkeitswahl vorgeschrieben
      Gibt es mehrere gültige Wahlvorschläge, ist zwingend Verhältniswahl vorgeschrieben

Was bedeutet das für die Vorschlagslisten, auf denen die Bewerber kandidieren?

Im vereinfachten Wahlverfahren (Persönlichkeitswahl) spielt es keine Rolle, ob ein oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden. Der Wahlvorstand sortiert alle Bewerber von allen eingereichten Vorschlagslisten alphabetisch auf einem Stimmzettel.

Im normalen Wahlverfahren ist darauf zu achten, dass bei jeder Vorschlagsliste eine erkennbare Reihenfolge der Kandidaten besteht.

Wird bis zum Ende der Frist nur 1 Vorschlagsliste eingereicht, dann findet eine Mehrheitswahl statt. Die Kandidaten sind in genau der gleichen Reihenfolge auf den Stimmzettel zu setzen, wie sie auf dem Wahlvorschlag aufgeführt waren.

Welche Auswirkungen haben die beiden Wahlsysteme?

  • Bei der Verhältniswahl stehen Listen zur Wahl. Das heißt: Auf den Stimmzetteln sind die einzelnen Listen aufgeführt. Die Reihenfolge hat der Wahlvorstand im Losverfahren ermittelt. Pro Liste werden nur die ersten beiden Kandidaten aufgeführt. Der Wähler muss sich für eine der eingereichten Vorschlagslisten entscheiden. Er hat nur 1 Stimme
  • Bei der Mehrheitswahl sind alle Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, auf dem Stimmzettel aufgeführt. Die Wähler wählen die einzelnen Kandidaten. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Betriebsratssitze zu vergeben sind

Übersicht Persönlichkeitswahl – Verhältniswahl

Persönlichkeitswahl / Mehrheitswahl Verhältniswahl / Listenwahl
Kommt immer zur Anwendung beim vereinfachten Wahlverfahren Es gibt mindestens 2 oder mehr Listen mit Kandidaten für den Betriebsrat
Alle Kandidaten für den Betriebsrat stehen auf einer Vorschlagsliste. Alle Kandidaten sind dann auch auf dem Stimmzettel aufgeführt Es gibt 1 Stimmzettel: Darauf stehen die Listenbezeichnungen mit fortlaufenden (vom Wahlvorstand verlosten) Nummern und dann die Namen der ersten beiden Kandidaten
Der Wähler kann auswählen, welchen/welche Kandidaten er wählt – damit hat er direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums Jeder Wählende kann genau 1 dieser Listen ankreuzen
Der Wähler kann maximal so viele Kandidaten ankreuzen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind Jede Liste erhält grundsätzlich so viele Betriebsratssitze, wie es dem Anteil der Stimmen entspricht, die die jede Liste erhalten hat
Der Anteil des Geschlechts, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, gibt vor, wie viele Plätze im Betriebsrat auf das Minderheitengeschlecht entfallen Wie viele Sitze im Betriebsrat auf das Minderheitengeschlecht entfallen, errechnet sich nach dessen Anteil im Verhältnis zur ganzen Belegschaft. Je nach Stimmenzahl und Zusammensetzung wird dann festgestellt, wie viele und welche Kandidaten welcher Liste in den Betriebsrat gewählt sind

 

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