Kaum ein Wahlvorstand ist in der Lage, die Betriebsratswahl völlig fehlerfrei durchzuführen.
Selbst viele Juristen überblicken die komplizierten Regeln im Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung nicht vollständig.
Einen Antrag auf Anfechtung der Wahl können nur stellen:
Die Betriebsratswahl kann innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Wahlvorstand die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder durch Aushang bekannt gemacht hat.
Übersicht: Beispiele wesentlicher Verstöße | |
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1. Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht | ein nicht wahlberechtigter »Arbeitnehmer« nahm an der Wahl teil |
ein wahlberechtigter Arbeitnehmer wurde nicht zur Wahl zugelassen | |
2. Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über die Wählbarkeit | ein ordentlich gekündigter Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage erhoben hatte und der noch weiterbeschäftigt wurde, war nicht als Kandidat zugelassen |
ein Wahlbewerber war aufgrund zu kurzer Betriebszugehörigkeit nicht zugelassen – da eine Vorbeschäftigung im Unternehmen nicht berücksichtigt wurde | |
ein nicht wählbarer Arbeitnehmer war als Kandidat zugelassen | |
3. Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens | der Wahlvorstand verkürzte unzulässig im Gesetz vorgeschriebene Mindestfristen |
das Wahlausschreiben umfasste nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt oder es wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben | |
der Wahlvorstand wurde nicht richtig bestellt oder er setzte sich nicht ordnungsgemäß zusammen | |
der Wahlvorstand hatte unterschiedliche Stimmzettel ausgegeben | |
das Wahlgeheimnis wurde nicht gewahrt |
Fehlerhafte Betriebsratswahlen müssen beim Arbeitsgericht angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aushang des Ergebnisses eingereicht werden.
Bernd Fuhrmann, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der United Parcel Service Deutschland S.à r.l. & Co. OHG, Troisdorf berichtet:
»Der Wahlvorstand hat die ►Software des Bund-Verlags schon bei der Betriebsratswahl 2014 eingesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht. Die Mitglieder des Wahlvorstands sind ganz normale Arbeitnehmer, die in aller Regel wenig mit Gesetzestexten und deren Anwendung zu tun haben. Der klare Aufbau der Software ermöglicht ein fast spielerisches Herangehen an die hochkomplexe Materie und trägt dazu bei, die Angst vor der Aufgabe in Grenzen zu halten. Von den komplizierten Berechnungen im Hintergrund merkt der Nutzer ja nichts.
In einem Betrieb wie unserem mit über 3.000 Beschäftigten, die an allen Wochentagen und rund um die Uhr arbeiten, noch dazu in 2 Betriebsstätten, braucht der Wahlvorstand viele Mitglieder. Natürlich werden diese für ihre Aufgabe geschult, und es sind auch Kollegen dabei, die sich nicht zum ersten Mal der Herausforderung stellen. Trotzdem ist eine korrekte Anwendung der gesetzlichen Regeln am einfachsten mithilfe einer gut gemachten Software sicherzustellen.«
Die Nichtigkeit einer Wahl kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Das Bundesarbeitsgericht hat das folgendermaßen formuliert:
»Es muss gegen die wesentlichen Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden sein, dass nicht einmal der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt.« |
Beispiele für mögliche Gründe der Nichtigkeit:
Die Nichtigkeit kann von jedem geltend gemacht werden, der ein berechtigtes Interesse an der Unwirksamkeit hat – beispielsweise ein einzelner Arbeitnehmer. Sie kann während der gesamten Amtszeit geltend gemacht werden – die zweiwöchige Anfechtungsfrist gilt nicht.
Die gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit hat rückwirkende Kraft. Das bedeutet: Ein Betriebsrat, dessen Wahl gerichtlich für nichtig erklärt wird, hat von Anfang an nicht bestanden.