Projekt: | Betriebsvereinbarung zur Maskenpflicht und Projekt zur Durchsetzung dienstlicher Arbeitskleidung in der Pflege |
Bewerber/in: | Betriebsrat des AWO-Seniorenzentrums Recklinghausen |
Beschäftigtenzahl: | 51 bis 200 |
Branche: | stationäre Altenpflege |
Gewerkschaften: | ver.di |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Das Coronavirus hat nicht nur vorhandene Mängel bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern auch beim Infektionsschutz und der Hygiene in den stationären Pflegeeinrichtungen offenbart. Während die Beschäftigten in Küche und Hauswirtschaft eines Pflegeheims mit dienstlicher Arbeitskleidung ausgestattet werden, die vom Träger des Heims bezahlt und gepflegt wird, sieht die Lage bei den Pflegekräften in schätzungsweise 80 Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen anders aus. Sie tragen dort während ihrer Arbeit normale Straßen- oder private Arbeitskleidung. Etliche von ihnen verlassen die Einrichtung mit der gleichen Kleidung, mit der sie diese betreten haben. Hinzu kamen unzureichende Standards bei der Hygiene und dem Infektionsschutz (Tragen von FFP2-Atemschutzmasken), der im Rahmen der Corona-Pandemie offensichtlich geworden ist. Der Betriebsrat setzt sich zum Ziel, hier für eine grundlegende Verbesserungen zu sorgen.
Vorgehen
Nach umfangreichen Literaturrecherchen und Gefährdungsanzeigen für die Beschäftigten erarbeitet das Gremium den Entwurf einer Betriebsvereinbarung für den Einsatz von FFP2-Masken. Um die Versorgung mit hygienegerechter und arbeitsschutzkonformer Arbeitskleidung für die Pflegenden durchzusetzen, musste das Gremium deutlich längeren Atem beweisen. Der Weg reichte von der Einigungsstelle bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit Veröffentlichungen in Fachmagazinen und der Einbindung lokaler Medien nutzen die Betriebsräte verschiedene Instrumentarien, um breit auf dieses Thema aufmerksam zu machen und Druck auf den Arbeitgeber zu erzeugen.
Ergebnisse
Das Gremium setzt mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung das Tragen von FFP2-Atemschutzmaske als Standard im Seniorenzentrum um.
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung über die Bereitstellung und die Reinigung von Arbeitskleidung erklärte der Arbeitgeber im Gerichtssaal, dass er beabsichtigt, zukünftig in allen Seniorenzentren dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und desinfizierend reinigen zu lassen.