Nominiert für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2022

Gesamtschwerbehindertenvertretung der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH

► Projekt:
Inklusionsvereinbarung

► Podcast AiB-Audio zum Projekt: Neue Wege gehen

Inklusion und Prävention ein Gewinn sowohl für die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen als auch für unseren Arbeitgeber in Zeiten des Arbeitskräftemangels

Friedrich Möller, Gesamtschwerbehindertenvertreter (Mitte)

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt: Inklusionsvereinbarung
Bewerber/in: Gesamtschwerbehindertenvertretung der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Beschäftigtenzahl: > 1000
Branche: Weiterbildung
Gewerkschaften: GEW

 

Stichworte zum Projekt

  • Bestehende Integrationsvereinbarung entsprach nicht mehr gesetzlichen Vorgaben
  • Gesamtschwerbehindertenvertretung nutzte Verhandlungen, um deutliche Verbesserungen zu erzielen
  • Getroffene Inklusionsvereinbarung enthält u.a. Präventionsfreistellung und gilt auch für schwerbehinderte Azubis

Motiv

Die bis 2021 bestehende Integrationsvereinbarung entsprach nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und der Arbeitgeber wünschte eine Neufassung. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) nahm dies zum Anlass, um gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen.

Vorgehen

Obwohl der Arbeitgeber die Neufassung wünschte, gestalteten sich die Verhandlungen nicht einfach. Die GSBV legt insbesondere Wert darauf, dass die Führungskräfte in Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben genommen wurden und betonte zudem die sozialpartnerschaftliche Komponente der Vereinbarung. Die Idee der Schwerbehindertenvertretung, das Inklusionsamt einzuschalten, brachte schließlich den gewünschten Erfolg.

Ergebnisse

In der Inklusionsvereinbarung konnten 3 Tage Präventionsfreistellung für Präventionsmaßnahmen auch für die den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen erreicht werden. Die Inklusionsvereinbarung gilt auch für die schwerbehinderten Auszubildenden und sichert deren Beschäftigung für ein Jahr nach Beendigung der Ausbildung. Darüber hinaus regelt die Vereinbarung weitere Fragen zur Einstellung, Qualifizierung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung/Gestaltung des Arbeitsumfeldes/Arbeitsorganisation und die Zuständigkeit der GSBV.