Projekt: | Inklusionsvereinbarung |
Bewerber/in: | Gesamtschwerbehindertenvertretung der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH |
Beschäftigtenzahl: | > 1000 |
Branche: | Weiterbildung |
Gewerkschaften: | GEW |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Die bis 2021 bestehende Integrationsvereinbarung entsprach nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und der Arbeitgeber wünschte eine Neufassung. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) nahm dies zum Anlass, um gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen.
Vorgehen
Obwohl der Arbeitgeber die Neufassung wünschte, gestalteten sich die Verhandlungen nicht einfach. Die GSBV legt insbesondere Wert darauf, dass die Führungskräfte in Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben genommen wurden und betonte zudem die sozialpartnerschaftliche Komponente der Vereinbarung. Die Idee der Schwerbehindertenvertretung, das Inklusionsamt einzuschalten, brachte schließlich den gewünschten Erfolg.
Ergebnisse
In der Inklusionsvereinbarung konnten 3 Tage Präventionsfreistellung für Präventionsmaßnahmen auch für die den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen erreicht werden. Die Inklusionsvereinbarung gilt auch für die schwerbehinderten Auszubildenden und sichert deren Beschäftigung für ein Jahr nach Beendigung der Ausbildung. Darüber hinaus regelt die Vereinbarung weitere Fragen zur Einstellung, Qualifizierung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung/Gestaltung des Arbeitsumfeldes/Arbeitsorganisation und die Zuständigkeit der GSBV.