Projekt: | Betriebsvereinbarung "Praktische Ausbildung" |
Bewerber/in: | Jugend- und Auszubildendenvertretung der Helios Klinik Sangerhausen |
Beschäftigtenzahl: | 501 bis 1000 |
Branche: | Gesundheitswesen |
Gewerkschaften: | ver.di |
Motiv
Die JAV befragte die Azubis, die im Jahr 2020 die Ausbildung beendet hatten, um herauszufinden, was sie während dieser Zeit positiv und auch negativ wahrgenommen haben. Zusätzlich sollte geklärt werden, warum die Auszubildenden in der Klinik bleiben wollen oder nicht. Dabei kamen zahlreiche Probleme zutage. Die Umfänge der Praxisanleitung waren zu gering. Der Urlaub der Azubis wurde vom Bildungszentrum verplant. Es entstand der Eindruck, dass Azubis als billige Fachkräfte benutzt und von A nach B geschickt wurden. An einem runden Tisch mit JAV, Betriebsrat, Schule, Pflegedienstleitung und hauptamtlichen Praxisausbilderinnen wurden diese Themen angesprochen. Dabei zeigte sich, dass es auch auf Seiten der Praxisanleiterinnen Kritikpunkte gab. Vor diesem Hintergrund startete der Betriebsrat der Klinik Sangerhausen auf besondere Initiative der JAV die Verhandlungen für eine Betriebsvereinbarung.
Vorgehen
Auf Flipcharts wurden von allen Beteiligten die Probleme aufgelistet. Ebenso gab es eine Zusammenstellung mit Sachverhalten, die positiv bewertet wurden. Auf dieser Grundlage erarbeitete die JAV den Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung. Um abzustimmen, ob dieser auch von den Auszubildenden unterstützt wird, erfolgte eine digitale JA-Versammlung, die weitere Impulse lieferte. Im Verlauf wurde ein Übertragungsbeschluss an die Konzern-JAV gefasst, damit sie die Verhandlungen auch im Namen der Auszubildenden der Kliniken in Hettstedt und Eisleben weiterführen konnte, für die diese Betriebsvereinbarung im Ergebnis auch Wirkung entfaltet.
Ergebnisse
Es entstand eine umfassende Betriebsvereinbarung "Praktische Ausbildung“ - angefangen bei einer ausführlichen Definition des Begriffs Praxisanleitung, bis hin zur Möglichkeit für Lehrkräfte in der Praxis zu hospitieren, um eine praxisnahe theoretische Ausbildung gestalten zu können. Auszubildende haben, wie auch andere Mitarbeiter*innen, die Möglichkeit, ihren Dienstplan selbst zu schreiben. In der Probezeit werden sie nicht an gesetzlichen Feiertagen beschäftigt und in der Zeit danach dürfen sie sich aussuchen, an welchen Feiertagen sie arbeiten wollen. Sie haben ein Anrecht auf Durchführung der Ausbildung nach Einsatzplan.
Außerplanmäßige Versetzung ist im ersten und letzten Halbjahr der Ausbildung komplett untersagt und dazwischen nur nach Mitbestimmung des Betriebsrats möglich. Praxisanleitung ist im Dienstplan zu kennzeichnen und Praxisanleiter*innen sind zusätzlich zu planen. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten für die Anleitung gelten als Arbeitszeit für die Praxisanleiter*innen. Urlaub wird bis zum 31.10. von den Auszubildenden selbst verplant. Der Ausbildungsnachweis wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Lehrkräfte erhalten Hospitationsmöglichkeit in der Praxis und Praxisanleiter*innen sollen für schulische Veranstaltungen freigestellt werden, um die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu schmälern.
Weitere Besonderheit: Die Betriebsvereinbarung gilt nicht nur für den Betrieb Sangerhausen, sondern wurde im Lauf der Verhandlungen auf die weiteren Standorte in Lutherstadt-Eisleben und Hettstedt erweitert.