Sonderpreis »Inklusion gestalten«

Es konnten u.a. eine frühere zeitliche Entlastung für behinderte Kolleg*innen und für Eltern mit schwerbehinderten Kindern geschaffen werden.

Sabine Craemer-Böcker (links), Betriebsratsvorsitzende

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt: Inklusionsvereinbarung
Bewerber/in: Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung der BASF Polyurethanes GmbH, Lemförde
Beschäftigtenzahl: > 1000
Branche: Chemie
Gewerkschaften: IG BCE

 

Stichworte zum Projekt

  • Ziel: Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Umfangreiche Vorarbeiten von BR und SBV und intensive Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, um Verständnis für Forderungen und Notwendigkeiten einer Vereinbarung zu wecken
  • Verabschiedung einer Inklusionsvereinbarung, die u.a. frühere Arbeitszeitentlastung für betroffene Kolleg:innen, Zusatzurlaub für Gleichgestellte und bezahlte Freistellung für Eltern mit schwerbehinderten Kindern regelt

Motiv

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nach § 166 SGB IX setzten sich die Gremien das Ziel, eine Inklusionsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen. Diese sollte Verbesserungen und Erleichterungen für die Kolleg*innen erreichen, so beispielsweise die Unterstützung von Eltern mit schwerbehinderten Kindern. Gleichzeitig sollte sie dem Wunsch nach zeitlicher Entlastung mit zunehmendem Alter nachkommen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Im Vordergrund stand auch die Alterssicherung durch Vermeidung von frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Vorgehen

Die Betriebsräte betrieben eine umfangreiche Recherche und entwickelten dann die Formulierungen für einen Arbeitsentwurf. Es folgten eine Vielzahl von Verhandlungstermine mit dem Arbeitgeber. Dabei achtete die Interessenvertretung darauf, eine schlüssige Argumentation vorzulegen, warum und wieso Förderungen in der Inklusionsvereinbarung wichtig sind und umgesetzt werden sollten. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung arbeiteten dabei abgestimmt und eng zusammen. Die Belegschaft wurde regelmäßig  über die Verhandlungen in Betriebsversammlungen unterrichtet.
 

Ergebnisse

Nachdem anfänglich noch die Notwendigkeit einer Vereinbarung vom Arbeitgeber in Frage gestellt wurde, einigten sich die Parteien schließlich auf ein umfangreiches Regelungspaket. Dieses beinhaltet Vereinbarungen zu Qualifizierung, Prävention, frühere Arbeitszeitentlastung für die betroffenen Kolleg:innen, Rehabilitation, Ferienbetreuung, Zusatzurlaub für Gleichgestellte und bezahlte Freistellung für Eltern mit schwerbehinderten Kindern