► Podcast AiB-Audio zum Projekt: Beschäftigung in guten und schlechten Zeiten
Projekt: | Ramp Up nur mit langfristiger Sicherheit: Entfristungen und Beschäftigungssicherung bei der Carl Zeiss SMT |
Bewerber/in: | Betriebsrat der Carl Zeiss SMT GmbH, Oberkochen |
Beschäftigtenzahl: | ca. 5000 |
Branche: | Halbleiterindustrie |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Der weltweite Chipmangel führt zu einem starken Wachstum in der Branche. Die Auftragsbücher sind voll, dies gilt für alle Bereiche und Produkte der ZEISS Sparte Semiconductor Manufacturing Technology (SMT). Das bedeutet gleichzeitig eine starke Auslastung für die Produktion und Entwicklung, um die Lieferungen und die Neuentwicklungen zu realisieren. Um die vorhandenen Kapazitäten maximal ausnützen zu können, forderte der Arbeitgeber im Juli 2021 den Betriebsrat zu Verhandlungen über eine neue Rahmenbetriebsvereinbarung auf, um auch am Wochenende Arbeit zu ermöglichen. Der Betriebsrat wollte diese Verhandlungen auch dazu nutzen, die Arbeit der Zukunft abzusichern und die marktbedingte Mehr- und Wochenendarbeit so belastungsfrei wie möglich zu gestalten. Das Wachstumsrisiko sollte dabei nicht zu Lasten der befristet eingestellten Mitarbeiter gehen und gleichzeitig auch nicht zu einer Gefährdung der bestehenden Arbeitsplätze führen, was in der Vergangenheit im zyklischen Umfeld der Halbleiterindustrie schon mehrfach erfolgt war.
Vorgehen
Vor dem Start der Verhandlungen definierte der Betriebsrat in einem Online-Workshop seine Positionen, entwickelte Ideen und erteilte auf dieser Grundlage dem Verhandlungsteam ein Mandat. Der Verhandlungsprozess erstreckte sich dann über insgesamt sieben Monate. In dieser Zeit traf sich das BR-Verhandlungsteam mehrmals wöchentlich und berichtete über die aktuellen Entwicklungen im Gesamtgremium.
Ergebnisse
Im Rahmen des Wachstums der SMT werden sowohl individuelle Qualifizierungen für einzelne Beschäftigte, bereichsspezifische als auch zielgruppenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen benötigt. Hierzu werden in den Bereichen anhand der bestehenden Qualifikationsstruktur und den zukünftigen, benötigten Qualifikationen die Bedarfe definiert und dann durch interne oder externe Qualifizierungsmaßnahmen umgesetzt. Dieses Bekenntnis des Arbeitgebers soll in eine zusätzliche Betriebsvereinbarung einfließen.