Soziale Selbstverwaltung: Mehr Rechte für das Ehrenamt
Nach der Sozialwahl 2017 treten jetzt über 4.000 Selbstverwalter/innen bei den Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern ihre Ehrenämter an. Damit sie ihre vielfältigen Aufgaben gut erfüllen können, müssen sie viel Zeit und auch Geld investieren. Da stellt sich die Frage: Welche individuellen Rechte und Pflichten haben eigentlich die Selbstverwalter/innen? Hier wird aufgeklärt: z. B. über das Recht auf eine Freistellung für Arbeitnehmer/innen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, Entschädigungen für Zeit- und Kostenaufwand und Haftungsrisiken. Außerdem wird beleuchtet, wie die Rechtsstellung der Ehrenamtlichen verbessert werden kann. Zudem berichten drei langjährige Selbstverwalter aus ihrer Praxis und von der wichtigen Arbeit der Widerspruchsausschüsse.
Position
Der Personalnotstand in der Pflege muss nicht sein
Magazin
Magazin
Selbstverwaltung
Hans Nakielski
Recht: Soziale Selbstverwaltung: Rechte der Ehrenamtler stärken – Widerspruchsarbeit verbessern!
Holger Brecht-Heitzmann und Judith Reuter
Rechtsstellung Ehrenamtlicher in der sozialen Selbstverwaltung
Holger Brecht-Heitzmann und Judith Reuter
Wie die Rechtsstellung der Selbstverwaltungsmitglieder gestärkt werden sollte
»Eine Freistellungsregelung sollte in jedem Fall eingeführt werden«
Die drei Selbstverwalter zur Arbeit der Widerspruchsausschüsse: »Der größte Erfolg ist, dass es die Ausschüsse gibt«
Gesundheit
Niko Stumpfögger
Pflege: Gefährliche Nachtpflege im Krankenhaus
Hans Nakielski
Gegen Pflegekräftemangel: Streiks in vielen Kliniken
Recht
Laurenz Mülheims
Arbeitsschutz: Arbeiten im Home Office
SoSiplus - Aktuelle Rechtsprechung Sozialrecht
BSG, v. 20. 07. 2017, B 12 KR 14/15 R – Kein Erziehungsrabatt beim Rentenbeitrag (Müller-Wenner)
BSG, v. 05. 07. 2017, B 14 AS 29/16 R – Schülerbeförderung auch für Waldorfschüler
BSG, v. 05. 07. 2017, B 14 AS 27/16 R – Kein Freibetrag beim Übergangsgeld
BSG, v. 13. 07. 2017, B 4 AS 12/16 R – Nebenkosten für aufgegebene Wohnung
BSG, v. 17. 08. 2017, B 5 R 16/16 R, B 5 RE 8/16 R – Einschränkungen für »Rente mit 63« verfassungsmäßig
BSG, v. 16. 08. 2017, B 12 KR 14/16 R – Keine Beitragspflicht für Ehrenamt im Handwerk
BSG, v. 20. 07. 2017, B 12 KR 12/15 R – Überbrückungszahlungen sind nicht beitragspflichtig
BSG, v. 12. 09. 2017, B 11 AL 25/16 R – Keine Sperrzeit mehr nach Altersteilzeit