Betriebliche Rente: Was das neue Gesetz bringt
Zum 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Es soll insbesondere dazu beitragen, die Betriebsrente auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Dabei geht es auch um die neue Zielrente, also eine Rente ohne garantierte Leistungen. Diese neue Form der bAV ist umstritten, wie hier deutlich wird.
Position
Annelie Buntenbach
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht senken
Magazin
Infos, Personalia, Termine
Altersicherung
Hans Nakielski
Neues zur Betriebsrente und zur Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht
Judith Kerschbaumer und Norbert Reuter
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz aus sozial- und tarifpolitischer Sicht
Rolf Winkel
Krankenversicherungsbeiträge: Ungleichbehandlung von privaten und betrieblichen Riester-Renten beendet
Kerstin Schminke
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Handlungsmöglichkeiten für die Tarifvertragsparteien
Ingo Schäfer
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was bringen Zielrente und reine Beitragszusage für die Alterssicherung?
Gerhard Reinecke
Recht: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht
Recht
Alexander Graser, Christian Helmrich und Christoph Lindner
Alterssicherung: Rente ab 63: Ist die Ausnahmeregelung für die Anerkennung der letzten zwei Jahre des Arbeitslosengeldbezugs verfassungskonform?
Rolf Winkel
6.300 Euro Hinzuverdienst erlaubt – aber nun sind oft Abgaben fällig
SoSiplus - Aktuelle Rechtsprechung Sozialrecht
BVerfG, v. 1. 8. 2017 – 1 BvR 1910/12 – Schneller Rechtsschutz bei Unterkunft und Heizkosten
BSG, v. 24. 8. 2017 – B 4 AS 9/16 R – Aufwandsentschädigung für Betreuer zählt als Einkommen
BSG, v. 30. 8. 2017 – B 14 AS 30/16 R – Hausverkauf als besondere Härte
BSG, v. 24. 8. 2017 – B 11 AL 16/16 R – Nachgezahlter Lohn zählt mit für Arbeitslosengeld
BSG, v. 6. 9. 2017 – B 13 R 21/15 R, B 13 R 33/16 R – Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente
BSG, v. 6. 9. 2017 – B 13 R 20/14 R – Beim Übergangsgeld zählen nur die letzten Beschäftigungen
BSG, v. 31. 8. 2017 – B 2 U 1/16 R, B 2 U 11/16 R – Kein Versicherungsschutz beim Essenskauf unterwegs