Aktuelle Ausgabe »Soziale Sicherheit«

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»Soziale Sicherheit« 11/2017

Betriebliche Rente: Was das neue Gesetz bringt

Zum 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Es soll insbesondere dazu beitragen, die Betriebsrente auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Dabei geht es auch um die neue Zielrente, also eine Rente ohne garantierte Leistungen. Diese neue Form der bAV ist umstritten, wie hier deutlich wird.

Inhaltsverzeichnis 11/2017

Position

Annelie Buntenbach
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht senken

Magazin

Infos, Personalia, Termine

Altersicherung

Hans Nakielski
Neues zur Betriebsrente und zur Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht

Judith Kerschbaumer und Norbert Reuter
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz aus sozial- und tarifpolitischer Sicht

Rolf Winkel
Krankenversicherungsbeiträge: Ungleichbehandlung von privaten und betrieblichen Riester-Renten beendet

Kerstin Schminke
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Handlungsmöglichkeiten für die Tarifvertragsparteien

Ingo Schäfer
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was bringen Zielrente und reine Beitragszusage für die Alterssicherung?

Gerhard Reinecke
Recht: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht

Recht

Alexander Graser, Christian Helmrich und Christoph Lindner
Alterssicherung: Rente ab 63: Ist die Ausnahmeregelung für die Anerkennung der letzten zwei Jahre des Arbeitslosengeldbezugs verfassungskonform?

Rolf Winkel
6.300 Euro Hinzuverdienst erlaubt – aber nun sind oft Abgaben fällig

SoSiplus - Aktuelle Rechtsprechung Sozialrecht

BVerfG, v. 1. 8. 2017 – 1 BvR 1910/12 – Schneller Rechtsschutz bei Unterkunft und Heizkosten

BSG, v. 24. 8. 2017 – B 4 AS 9/16 R – Aufwandsentschädigung für Betreuer zählt als Einkommen

BSG, v. 30. 8. 2017 – B 14 AS 30/16 R – Hausverkauf als besondere Härte

BSG, v. 24. 8. 2017 – B 11 AL 16/16 R – Nachgezahlter Lohn zählt mit für Arbeitslosengeld

BSG, v. 6. 9. 2017 – B 13 R 21/15 R, B 13 R 33/16 R – Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente

BSG, v. 6. 9. 2017 – B 13 R 20/14 R – Beim Übergangsgeld zählen nur die letzten Beschäftigungen

BSG, v. 31. 8. 2017 – B 2 U 1/16 R, B 2 U 11/16 R – Kein Versicherungsschutz beim Essenskauf unterwegs