»Gute Arbeit« 03/2017

Inhaltsverzeichnis

Editorial

Beate Eberhardt
Keine Nebelkerzen

Magazin

Interview, Surftipps, Meldungen, Linktipps

Titelthema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Joachim Heilmann
BEM: Eine Chance für alle
Waren Beschäftigte in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Regina Richter
Kaum BEM in kleinen Betrieben
Eine bundesweite Online-Befragung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zeigt: Der Umsetzungsbedarf ist noch groß – insbesondere in kleinen Unternehmen.

Christine Zumbeck
Mit 5 Schritten besser eingliedern
Ein gutes BEM beruht auf Ressourcen wie Wissen, Geld und Zeit. Mit einer Betriebsvereinbarung können Interessenvertretungen dafür ein solides Fundament legen.

Horst Welkoborsky
Der Betriebsrat bestimmt mit
Treiber beim BEM sind oft die Interessenvertretungen. Ihre Spielräume bei der Mitbestimmung beruhen nicht nur auf der Rechtslage, sondern auch auf der Rechtsprechung

Trends

Annelie Buntenbach
Nicht die Büchse der Pandora öffnen
Geht es um mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten oder wird die Büchse der Pandora geöff net? Das »Weißbuch Arbeiten 4.0« des Bundesarbeitsministeriums eröff net einen wichtigen politischen Diskurs. Aber nur beim Thema Arbeitszeitgestaltung wird es konkret – und will »Experimentierräume« eröff nen. Was ist davon zu halten?

Marco Frank
Einmischen bei der Sozialwahl 2017
In der Unfall-, Renten- und Krankenversicherung reden auch die Arbeitnehmervertreter mit. In diesem Jahr werden die Gremien der Selbstverwaltung neu gewählt. Versicherte sollten ihr Wahlrecht nutzen.

Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Klaus Heimann
Arbeitssicherheits-Rallye für Azubis
Azubis leben bisweilen gefährlich. Gerade die Jungen brauchen Arbeitsschutz- Kompetenz – möglichst nicht per »Frontalbetankung «. Mit einer Rallye durch die Werkshallen und das Betriebsteile schlägt die Volkswagen Akademie Braunschweig einen neuen Weg ein. Andere Betriebe können sich etwas abgucken.

Rüdiger Granz
Stichwort: Die DGUV Vorschrift 2 – Teil II
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 regelt die Details der Betreuung der Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Die Betreuung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifi schen Betreuung. Letztere bietet Spielräume: Hier können betriebliche Präventions- Schwerpunkte gesetzt werden. Deshalb gibt es weitgehende Mitbestimmungsrechte.

Arbeitsschutz Kompakt

Meldungen für die Praxis
Direkter Arbeitsweg ist versichert | Smartphone I: Körperliche Belastungen | Smartphone II: Gefahr für die Sicherheit | Gesetzliche Standards für Pfl egepersonal | Schwere Arbeit schadet der Fruchtbarkeit

Prävention und Teilhabe

Joachim Heilmann
Schutz sensibler Gesundheitsdaten
Nicht nur beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement können Gesundheitsdaten anfallen. Wer bestimmt darüber und in wessen Hände gehören sie? Der Beitrag präzisiert Praxisfragen anhand der Gesetze und der Rechtsprechung. Und er bietet Tipps für Datenschutz-Regelungen in betrieblichen Vereinbarungen

Rechtsprechung

Expertenrat: Wann ist eine Betriebsratsschulung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erforderlich und vom Arbeitgeber zu bezahlen?

Termine

Seminare/ Kongresse/ Veranstaltungen